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Die Standes- und Wettbewerbsregeln des RDM

Standesregeln

Mit Beitritt in den RDM erkennt jedes Mitglied die RDM-Standesregeln an und verpflichtet sich, getreu dieser Regeln zu handeln und zu arbeiten.

Zu den Standespflichten eines RDM-Maklers gehört es beispielsweise, seine fachlichen Kenntnisse und die seiner Mitarbeiter den jeweiligen Erfordernissen anzupassen. In der Werbung um Aufträge sind stets wahrheitsgemäße Angaben über die eigene Leistungsfähigkeit zu machen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Makler, dem Auftraggeber seine Kenntnisse über den Markt zu vermitteln und ihn über die ihm bekannten wesentlichen Umstände unter sorgfältigem Einsatz seiner Fachkenntnisse zu unterrichten.

Wettbewerbsregeln

Um einen fairen und gesunden Wettbewerb zwischen den Immobilienunternehmen am Markt sicherzustellen, hat der Ring Deutscher Makler (RDM) Wettbewerbsregeln aufgestellt, die im Übrigen beim Bundeskartellamt im Jahre 1963 eingetragen worden sind.

Diese Regelwerk hat zum Ziel, den lauteren Wettbewerb unter Einhaltung der kaufmännischen Sitten zu pflegen im Interesse der Wahrung des Ansehens des Berufsstandes. Die RDM-Wettbewerbsregeln treffen Aussagen zu den Geboten klarer Werbung, der Unzulässigkeit von Chiffre-Anzeigen, zu dem Verbot unlauteren Verhaltens und beispielsweise zu unzulässigen Kopplungsgeschäften.

 

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